Kerzensicherheit: Es wird kontrolliert

Die ECA (European Candle Association) hat kürzlich das folgende Informationsschreiben veröffentlicht.  Es muss in dieser Saison mit vermehrtne Kontrollen von Adventskränzen und Gestecken mit Kerzen gerechnet werden.

Die deutschen Marktüberwachungsbehörden kündigen für dieses Jahr vermehrte Kontrollen von Adventskränzen und Gestecken mit Kerzen an. Durch die Verwendung von „selbst(ver)löschenden“ Kerzen oder hitzeresistenten Untersetzern und die Sicherheitskennzeichnung gemäß DIN EN 15494 können Beanstandungen vermieden werden.

Im Herbst und Winter 2015 werden Marktüberwachungsbehörden verstärkt in Nordrhein-Westfalen und in weiteren Bundesländern Adventskränze und Gestecke mit Kerzen kontrollieren, sowohl bei großen Handelsketten und in Gartencentern als auch bei Floristen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Produktsicherheit drohen im schlimmsten Fall Verkaufsverbot und Rückruf. Durch die Verwendung von „selbst(ver)löschenden“ Kerzen oder hitzeresistenten Untersetzern und die Sicherheitskennzeichnung gemäß DIN EN 15494 können Beanstandungen vermieden werden.

Die Flamme einer Kerze ist ein offenes Feuer und entsprechend muss unbedingt auf ausreichend Abstand zu brennbaren Gegenständen geachtet werden. Bei der Anbringung von Kerzen auf traditionellen Adventskränzen oder der Verwendung in einem Gesteck kann die Flamme aber nahe an entzündliche Bestandteile kommen, weshalb Produzenten und Verbraucher bei Herstellung und Verwendung dieser Artikel besondere Sorgfalt an den Tag legen müssen. So dürfte jedem klar sein, dass Kerzen während des gesamten Abbrands genügend Abstand zu Zweigen und Dekoration haben und so angebracht werden müssen, dass sie nicht umkippen können. Zudem sollten die Kerzen gelöscht werden, bevor sie vollständig heruntergebrannt sind. Ein für den Verbraucher weniger offensichtliches Risiko besteht gegen Ende der Nutzung falls Kerzen direkt und ohne weitere Schutzmaßnahme mit Metalldrähten auf Kränze oder Gestecke eingesetzt werden. Brennt die Kerze zu weit herunter, kann sich der Draht durch die Flamme erhitzen. Um den Draht herum kann sich das Wachs verflüssigen und schnell nach unten abfließen. Dem Docht fehlt dadurch die notwendige Stabilität und er kann unter Umständen noch brennend umkippen und das darunter liegende Material entzünden.

Kerzenhersteller und Marktüberwachungsbehörden informieren schon seit 2006 über diese Problematik. Es gibt Möglichkeiten, wie diesem Risiko wirksam begegnet werden kann – und zwar mit „selbst(ver)löschenden“ Kerzen oder Kerzen mit Durchbrandschutz.

(I) Verwendung von sogenannten „selbst(ver)löschenden“ Kerzen oder Kerzen mit Durchbrandschutz Spezielle konstruktive Maßnahmen erzwingen das Verlöschen der Flamme bei einer bestimmten Resthöhe und/oder verhindern, dass der noch brennende Docht auf das darunter liegende Material gelangt, z. B. durch eine in die Kerze integrierte Hülle oder Sperrschicht aus Metall. Solche Kerzen werden gerne verwendet, wenn separate Untersetzer aus Designgründen unerwünscht sind. Die Kerzen können teilweise wie gewohnt mit Steckdrähten verwendet werden oder die Hersteller liefern passendes Befestigungsmaterial mit.

(II) Anbringung von Kerzen auf ausreichend großen, hitzeresistenten Untersetzern Das können beispielsweise Teller aus Metall oder Keramik sein, die zwischen Kerzen und Kranz/Gesteck angebracht werden. Die deutschen Marktüberwachungsbehörden erkennen beide Maßnahmen als grundsätzlich geeignet an. Werden aber weder hitzeresistente Unterlagen noch selbst(ver)löschende Kerzen bzw. Kerzen mit Durchbrandschutz für Adventskränze und Gestecke verwendet, kann das aus Sicht der zuständigen Behörde einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz darstellen und bis hin zum sofortigen Verkaufsverbot und einem Rückruf führen.

(III) Produktsicherheitskennzeichnung Neben dem Minimieren des Brandrisikos durch solche konstruktiven Maßnahmen muss der Verbraucher auch über Risiken informiert werden, die er nicht unmittelbar erkennen kann. Nach Ansicht von Vertretern der Marktüberwachungsbehörden schließt das auch die Kennzeichnung nach DIN EN 15494 Kerzen – Produktsicherheitskennzeichnung ein. Diese europäische Norm enthält sowohl verbindliche als auch wahlfreie Sicherheitsinformationen, die in Textform oder in Form von Symbolen verwendet werden können.

Foto: Verband Kerzengüte

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