Achtung, der 26. Mai 2015 naht mit Riesenschritten….
Wer Pflanzenschutz-sachkundig ist, aber die neue Plastikkarte noch nicht beantragt hat, sollte das jetzt ganz schnell machen. Letzter Termin ist der 26. Mai 2015.
Inzwischen sollte jeder, der in der grünen Branche tätig ist, davon gehört haben: Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Jeder, der
- Pflanzenschutzmittel anwendet,
- Pflanzenschutzmittel verkauft,
- nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät
muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.
Für diejenigen, die bereits am 14.02.2012 sachkundig waren, gelten Übergangsfristen. Diese müssen den Antrag bis spätestens 26.05.2015 stellen.
Die Beantragung des neuen SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist. Sie kann über www.pflanzenschutz-skn.de online erfolgen.
Übrigens: Die Ausgabe des Sachkundenachweises ist gebührenpflichtig nach den jeweils gültigen Regelungen bei den zuständigen Behörden.